Alles rund um andere Leserportale

Die Mühe habe ich mir heute morgen auch gemacht. Viel Blabla
Bin aber auch nur noch zum Rezension einstellen dort

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Nach den ganzen Berichten hier und einem Vorfall im Freundeskreis, nehme ich nur noch bei bestimmten Autoren (wenn sie die selbst erstellt haben) an Leserunden teil und sonst nutze ich es als Rezensionslink :woman_shrugging: Für mehr sind die momentan nicht zu gebrauchen…

Jetzt habe ich auch die Mail von LB bekommen.

… (2) aboutbooks kann einen Nutzerinhalt, einschließlich des damit verbundenen Namens und Profilbildes, auch auf Webseiten Dritter veröffentlichen und verbreiten, insbesondere auf Webseiten von in der Buchbranche tätigen Unternehmen.

Heißt das dann das die meine Rezensionen wo anders einstellen können?

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Ach so ist das zu verstehen,ich habe heute drei Absagen für ein Buch bekommen. Heißt das, ich bin besonders blöd?:sob:

:rofl::rofl::rofl:

Bei uns heißt es: “Wer 2x niest, ist doof. Bei dreimal ist er oberdoof.” Vielleicht nehmen die Portale das momentan als Vorbild? :kissing_heart:

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:joy:

Ich denke schon. Oder wie seht ihr das?

Irgendwie bekommen die es nicht in Griff. Entweder gar keine Benachrichtigung oder doppelt und dreifach :roll_eyes:

Stimmt,Außerdem dauert es ewig lange, bis die Verlosung stattfindet. Ein Buch, für das ich mich beworben habe und bei dem die Bewerbungsphase bis zum 6. Oktober lief, ist immer noch nicht entschieden.

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So eine wie ich halt :thinking::joy:

Das war auch der einzige Punkt, der mir in den AGBs aufgefallen ist. Ich habe das so verstanden, dass Kurzmeinungen oder ähnliches ohne konkrete Zustimmung des Nutzers verwendet werden können, um noch authentischer zu werben.
Ich hatte heute erst bei einem Buch bei LB ein Werbebanner für ein Buch, bei dem scheinbar ein Zitat aus einer Rezension zu dem Buch gepostet wurde, versehen mit Nutzernamen und “vorablesen.de” als Quelle dahinter

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(2) Der Nutzer räumt aboutbooks ein nicht-ausschließliches, räumlich, zeitlich und örtlich uneingeschränktes, unentgeltliches, unterlizenzierbares und übertragbares Nutzungsrecht an seinen Nutzerinhalten ein, insbesondere an den Bewertungen, Bildern, Kommentaren, Rezensionen und Texten.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte online im Internet öffentlich zugänglich zu machen (Streaming, Download), diese in Printmedien abzudrucken und zu veröffentlichen, sowie diese an Dritte zur Veröffentlichung auf deren Webseite zu übertragen oder hierfür ein entsprechendes Nutzungsrecht einzuräumen, insbesondere auf Webseiten von in der Buchbranche tätigen Unternehmen.

(3) Der Nutzer räumt aboutbooks und seinen Unterlizenznehmern und Übertragungsempfängern das Recht ein, den Namen und das Profilbild, die der Nutzer im Zusammenhang mit den veröffentlichten Nutzerinhalten veröffentlicht, zu verwenden.

So wie ich das sehe, wollen sie auch ganze Rezensionen zeitlich unbegrenzt (!) nutzen. Ich weiß nicht, ob Hugendubel im Laden eine eigene Zeitschrift verteilt? kann sein, dass die Rezension dann auch in der Zeitschrift abgedruckt wird. (?)
Zur Übernahme durch Hugendubel hat das LB Team keinen Mucks gemacht, und jetzt halten sie sich auch wieder bedeckt, seltsam.

Soweit ich weiß, bringt Hugendubel immer im Herbst und Frühling ein Heftchen raus, dass man kostenlos mitnehmen kann.

Bei Lovelybooks wird doch bestimmt keine Werbung mit einer Rezension von Vorablesen gemacht? Zumal die von dort ja bestimmt keine Rezis “klauen” dürfen… :thinking:

Das war einer der Werbebanner von “Ads by Google” unter dem Buchcover + Inhaltsangabe. Leider habe ich es nicht gleich gescreenshotet. Ich halte mal meine Augen offen :slight_smile:
Das war aber auf keinen Fall eine Rezension. Mehr so was wie: “magisch, augenöffnend, bewegend - unbedingt lesen!” Nutzer xy, vorablesen

Edit: Nachdem mir gefühlte hundert Mal die Werbung zu einem Buch aus der Tolkien-Familie angezeigt wurde, habe ich die Werbung nochmal gehabt.


Und des Rätsels Lösung: Das Zitat ist der Titel der Rezension auf Vorablesen. Der Link führt weiter auf die Suhrkamp Website zu Ritchie Girl.
Das ist also vollkommen ok, bei vorablesen räumt man ja die Nutzungsrechte dem Betreiber/Verlag für Werbezwecke ein.
So hatte ich mir das dann auch für eventuelle Werbezwecke von Seiten Hugendubel vorgestellt :slight_smile:

Ah okay, klar , wenn der Verlag selbst die Überschriften verwendet, dann ergibt das Sinn, dass auf LB eine VL-“werbung” steht :wink:

Ich hätte an euch mal eine Frage zu Netgalley:
Es gibt dort jetzt ja Hörbücher von storytel. Kannte ich bisher noch nicht, scheint aber vom Prinzip her wie bookbeat, audible etc. zu sein, nur dass sie auch Eigenproduktionen haben. Jetzt wäre meine Frage, ob man diese Bücher dann ausschließlich auf Netgalley rezensiert, oder ob für die Anfrage des Buches ein Abo bei storytel Voraussetzung ist? Was man natürlich gar nicht wirklich abprüfen kann. Die Bücher gibt es aber auch nicht auf anderen Seiten wie Amazon & co., weil es ja eben Eigenproduktionen sind. :thinking:

Wenn man bei den Storytel-Büchern auf Netgalley.de guckt, steht als Anmerkung des Verlags:

Bei unserem NetGalley Katalog handelt es sich ausschließlich um unsere hauseigenen Storytel Originals. Während bestätigte Rezensierende den Titel über die NetGalley App hören können, benötigen Interessent:innen ohne NetGalley-Account einen Zugang zum Service von Storytel über die Storytel App oder über www.storytel.de. Als Hilfestellung für eure Leser:innen empfehlen wir, dies in den Rezension zu erwähnen. Für mehr Infos rund um unseren Service wendet euch gern direkt an netgalley@storytel.com

Also klingt eigentlich nicht so, als brauche man einen Abo.

Stimmt, klingt wirklich so, als würde man die Rezi dann nur auf Netgalley schreiben, ohne irgendwelche Rezensionslinks. :thinking: