Ich bin keine Juristin, also keine Gewähr für alles was ich hier schreibe. Ich habe nur durch die Uni relativ viele Rechtsbereiche rund um das Urheberrecht kennengelernt und kann mir deswegen schon vorstellen, dass WLD da rechtlich abgesichert ist. Gut für uns alle, wenn ich mich irre.
Das Urheberrecht kann nicht weitergegeben werden, du bist nach wie vor Urheber des Werkes. Aber Urheberrecht ist nicht gleich Nutzungsrecht.
Das Nutzungsrecht kann anderen Parteien eingeräumt werden, siehe hier: § 31 UrhG - Einzelnorm
Durch das Nutzungsrecht kann der Urheber vom Inhaber des Nutzungsrechts selber von der Nutzung des Werkes ausgeschlossen werden (wenn es sich um ein ausschließliches Nutzungsrecht handelt).
Als Urheber bleibt dir trotz der zeitlich unbegrenzten Nutzung aber das Rückrufsrecht, in dem Fall einer Rezension dann wahrscheinlich wegen „gewandelter Überzeugung“.