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Ich bin keine Juristin, also keine Gewähr für alles was ich hier schreibe. Ich habe nur durch die Uni relativ viele Rechtsbereiche rund um das Urheberrecht kennengelernt und kann mir deswegen schon vorstellen, dass WLD da rechtlich abgesichert ist. Gut für uns alle, wenn ich mich irre.

Das Urheberrecht kann nicht weitergegeben werden, du bist nach wie vor Urheber des Werkes. Aber Urheberrecht ist nicht gleich Nutzungsrecht.
Das Nutzungsrecht kann anderen Parteien eingeräumt werden, siehe hier: § 31 UrhG - Einzelnorm
Durch das Nutzungsrecht kann der Urheber vom Inhaber des Nutzungsrechts selber von der Nutzung des Werkes ausgeschlossen werden (wenn es sich um ein ausschließliches Nutzungsrecht handelt).

Als Urheber bleibt dir trotz der zeitlich unbegrenzten Nutzung aber das Rückrufsrecht, in dem Fall einer Rezension dann wahrscheinlich wegen „gewandelter Überzeugung“.

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Das ist wegen der Punkte so. Damit nicht ein User Rezis einstellt, die nur Blabla sind, die Punkte geiert und dann die „Rezensionen“ wieder löscht.

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Dann ist also die zentrale Frage, welches Nutzungsrecht ich WLD eingeräumt habe?! Geht das aus der AGB hervor? Mit dem Nutzungsrecht habe ich weniger Probleme, aber ich will meine Inhalte halt verändern und überarbeiten können.

Das klingt absolut plausibel. Danke!

Das ist ein guter Einwand, aber dann müsste man schon ziemlich viele blabla Rezis einstellen, wer macht sich die Mühe für ein mögliches Buch als Gewinn. Das halte ich für etwas unverhältnismäßig ängstlich von Seiten WLDs

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Ja, gute Frage!
Und ich habe keine Ahnung. :see_no_evil: Schade, dass das Thema erst jetzt hochkam, ich hatte letztes Semester ein Modul über Informationsrecht und da ging es sehr viel um das Urheber- und Nutzungsrecht. Wäre ein interessanter Diskussionspunkt gewesen.

Aber zu den AGBs zurück. Da steht an sich ja „räumt der Nutzer der Mayersche durch Einstellen der Beiträge das einfache […] Recht ein“. Und für ein einfaches Nutzungsrecht zitiere ich mal von dieser Website: „Bei einem einfachen Nutzungsrecht darf nicht nur derjenige, der das Nutzungsrecht erworben hat, das Werk nutzen, sondern auch der Urheber selbst und ggf. Dritte.“
Also meinem Verständnis nach müsste man als Rezensent schon das Recht auf Änderung am Werk haben, oder?

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Verstehe ich (als Laie) absolut so. Und deine Ausführungen sind für mich absolut plausibel und klingen sehr logisch. Danke für deine Bemühung, Licht ins Dunkel zu bringen

Habe gerade übrigens Antwort von Frau Kappich erhalten. Der Wunsch ans Universum wurde erhört…wichtige Info für mich: Auf Wunsch können nach Löschung des Accounts auch alle Rezensionen gelöscht werden. Sie verbleiben also nicht einfach im WLD-System. Alled andere hätte mich auch gewundert, denn schließlich hätte ich ja trotz fehlenden Accounts weiterhin alle Urheberrechte an meinen Rezensionen (nach meinem laienhaften Verständnis).

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Ach, das gab’s schon! Oder doppelte Rezensionen :joy:. Aber da es mittlerweile seltener und nur sehr kurz Prämien gibt, lohnt sich das wirklich nicht mehr :sweat_smile:

Ich habe heute eine Anfrage bei netgalley zurückgezogen. Ich wusste gar nicht das das geht. Hab ich mal wieder nicht mitgekriegt :face_with_hand_over_mouth:

Aber ich find es gut, da die Anfrage schon 3 Wochen her ist und ich das Buch nun auf anderem Wege bekommen habe.

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Wie cool! Ich glaube, die Funktion ist noch ganz neu :slight_smile:

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Cool. Das ist wirklich neu. Das hatte ich mir schon lange gewünscht.

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Die Funktion fehlte sehr, danke für die Info.

Ich hab ein Buch doppelt angefragt, auch blöd, dass das überhaupt geht.

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Etwa Can’t Hate Falling in Love with You? Das wurde einmal von Ullstein (schon im Januar) und einmal von Forever (kürzlich) angeboten.

Ich mag die neue Funktion. Fehlt nur noch, dass man auch Wunschbücher entwünschen kann.

Außerdem neu: man kann bei den Titeln jetzt anscheinend sehen, ob man es schon herunterladen hat :smile: dann ist da ein Häkchen drauf und es steht „Erneut senden/herunterladen“ dran.

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Oh gut, danke für die Info. Nun muss ich mal sehen, wie man das macht.

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Ich habe die Funktion bei den offenen Anfragen gefunden :slight_smile:
Ihr Bücherregal → Nicht aktiv → Offene Anfragen. Neben dem angefragten Buch steht „Anfrage zurückziehen“.

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Ja genau, allerdings ist mir gar nicht aufgefallen, dass es 1x von Ullstein und 1x Forever war. Ist vielleicht auch egal, ist ja beides von Ullstein.

Ich hatte vorablesen geschrieben wegen der beiden Rezensionen beim rätselhaften Universum. Eine ist jetzt gelöscht. Das war aber die, bei der ich mir nicht ganz sicher war, dass es nur ein Leseeindruck ist. Schaut doch bitte Mal, die jetzt noch da ist, ist doch auch nur ein LE?
Vorablesen hatte mir auch total nett geantwortet. Also das hat schon super funktioniert.

Mal aus Neugier gefragt: Betreibt Vorablesen selbst keine „Qualitätskontrolle“, sind die auf Mitglieder-Infos angewiesen?

Was hat dein Bruder nun eigentlich zum Buch gesagt, würde mich sehr interessieren.

Ich frag gleich nach.