Rezensionsexemplare und Steuern

Hallo, ich hätte mal eine Frage zu den Rezensionsexemplaren und Steuern.
Ich habe jetzt schon öfters gehört, dass man seine Rezensionsexemplare versteuern und sogar ein Gewerbe anmelden muss. So weit so gut. Bisher dachte ich allerdings, dass das erst dann gilt, wenn man einen eigenen Blog hat oder auch Blogger ist (Instagram)/ und man dadurch auch Geld verdienst. Jetzt meine Frage: Muss ich meine Rezi-Exemplare auch versteuern, wenn ich sie „nur“ bei Buchhandlungen, Reado, Lesejury und Lovelybooks rezensiere?
Danke schonmal für eure Antworten. :slight_smile:

Natürlich musst Du Deine Rezensionsexemplare NICHT versteuern, wenn es nicht Unmengen sind, Du sie (was eh verboten ist) nicht verkaufst und keine Einnahmen mit Deinen Rezensionen generierst.

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??? Höre ich zum ersten Mal. Wenn man wirklich für Rezensionsexemplare Steuern zahlen müsste, dann würde ich keine mehr anfordern. Deshalb glaube ich nicht, dass das im Sinne der Verlage ist, denn schließlich möchten sie, dass wir rezensieren.

Es geht ja auch nicht um die Verlage und was in deren Sinn ist. Es geht um immense Summen, die die Influencer am Staat vorbeigeschoben haben. Die müssen alles versteuern, machen es aber nicht.

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Aber es macht schon einen großen Unterschied aus, ob man Bücher, die man hier oder sonstwoher kostenlos bekommen hat und auf Insta präsentiert, oder ob man richtig Geld mit seinem Instagram-Account verdient.

Ich habe das auch heute zum ersten Mal gelesen und war dann etwas verunsichert, da ich ja kein Geld mit den Büchern verdiene.

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Kommt mE darauf an, wie viele Bücher pro Jahr so rezensiert werden. Bei Power-Lesern mit 200 Rezi-Exemplaren pro Jahr kommt da schon einiges zusammen, und Rezi-Exemplare sind ein geldwerter Vorteil. Für mich ein zusätzlicher Grund, nicht auf Insta zu bloggen.

Das ganze Drama wurzelt in DAC7. Das und die Influencer, die bisher „gemogelt“ haben, wird gerade zu stürmischer See.

Mag sein, würde mich dennoch nicht wundern, wenn beim Rezensionsmarketing generell zukünftig genauer geprüft würde und damit auch Leute wie wir, die nur bei Shops und Buchcommunities rezensieren, vom Finanzamt unter die Lupe genommen werden. 100%ig wohl fühle ich mich momentan nicht, da es hierzu keine klaren Aussagen von Fachleuten (die wir hier vermutlich alle nicht sind, es sei denn, es meldet sich eine Steuerfachkraft) gibt. Auch die Buchplattformen halten sich hier bedeckt.

Auch eine Steuerfachkraft kann keine generelle Aussage treffen, da die Finanzämter das nicht einheitlich handhaben. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man unter der Freibetragsgrenze bleibt. Influencer liegen immer drüber, zumal sie mit der Werbung Geld verdienen.

In NRW ist aktuell besonders viel los. Da wurden enorm viele Influencer auffällig.

Der Freibetrag von 410 EUR pro Jahr für Nebeneinkünfte Angesteller wird vermutlich von sehr vielen hier überschritten.

Dann wäre eine Beratung sinnvoll.

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass wir hier alle einen Beratungstermin machen müssten, die mehr als ca. 20 Bücher pro Jahr beziehen (NG eingeschlossen).

Wenn Du meinst.

Nein, ich weiß es schlichtweg nicht, das ist ja der Punkt.

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Es gibt wichtige Unterschiede.

Gewinne sind steuerfrei. Nur die Erlöse daraus sind steuerpflichtig.

Wir gewinnen Leseexemplare.

Influencer nicht.

  1. Bei NetGalley ist es kein Gewinn, aber viele von uns bekommen gerade von dort sehr viele digitale LEX.
  2. Mir stellt sich die Frage, ob es sich rein rechtlich um einen Gewinn handelt. Ein echter Gewinn ist frei von einer Gegenleistung, was hier nicht der Fall ist, da wir rezensieren und uns an einer LR beteiligen müssen. Plattformen bezeichnen das zwar als „Gewinne“, ob das einer rechtlichen Prüfung standhält, bezweifle ich.

Es ist so schwierig …

Ich bin kein Blogger.

Ich bin kein Influencer.

Ich habe keine Einnahmen durch/mit den Rezensionen.

Jeder muss sich selbst informieren, da es keine allgemeingültigen Regelungen gibt. Im Finanzbezirk neben Deinem kann es schon ganz anders bewertet werden, als bei Deinem. Niemand außer Deinem Steuerberater oder Finanzamt kann Dir eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Das Finanzamt erteilt niemals rechtsverbindliche Auskünfte, darf es auch gar nicht. Zumindest nicht kostenlos. Und ich werde mir deshalb sicher keinen Steuerberater zulegen. Im Grunde warten wir alle ab, was passiert.

Das hast Du für Dich entschieden. Was andere tun, kannst Du so wenig vorhersagen wie ich.

Selbst wenn es nicht rechtsverbindlich ist, kann man nachfragen.

Aber ich sehe schon, dass Du kein Argument von mir gelten lassen möchtest. Damit bin ich fein, aber weiter möchte ich dann doch nicht darüber diskutieren.