Sperrfristen Rezensionen für Leserunde-Bücher

Hallo Ihr!

Jetzt bin ich etwas verunsichert. Ich habe im Forum und in den Nutzungsbedingen nichts dazu gefunden.

Ich habe das Buch “Forever 21” nun beendet und meine Rezension auch schon lokal bei mir fertig geschrieben. Die Leserunde läuft noch, und die Rezensions-Runde geht erst ab 27.03. los.

In der E-Mail, in der ich den Link zum eBook erhalten habe und auf dem eBook selber, steht Sperrfrist bis 16.03. (= Erscheindungstermin). Darf ich nun meine fertige Rezension erst ab 16.03. auf diversen Plattformen (amazon, Lovelybooks etc.) veröffentlichen, oder sind wir von der Sperrfrist enthoben? Bei vorablesen.de ist das nämlich so, dass wir dort nicht die Sperrfrist beachten müssen.

Bei LB und Amazon gibt es unter anderem auch schon Rezensionen…

Du solltest Dich an den Termin der Rezensionsrunde halten, also ab 27.03. rezensieren.

Genau, dann kannst du auf der Seite der Leserunde auf “Rezensieren” klicken, darunter deine Rezension schreiben/einfügen und außerdem mit anderen Seiten verlinken, wo du deine Rezension veröffentlicht hast. So bekommst du auch jeweils die Punkte für die Verlinkung deiner Rezension zu einer Leserunde :slight_smile:

Mir gehts ja auch nicht um die Punkte! :wink: Ich habe halt immer gerne ein “Projekt” fertig. Dazu zählt auch die Rezension auf meinem Blog und auf den verschiedenen Plattformen.

@MissDaisy klar werde ich dort in der Runde ja auch ab 27.03. rezensieren. Der Abschnitt ist ja eh noch nicht freigeschalten.

Mir geht es aber um die anderen Plattformen außer lesejury.de. Denn die offizielle Sperrfrist ist ja am 16.03. auch schon zu Ende, also vor dem Termin der Rezensionsrunde. Aber ich habe meine Rezi eh auf meinem Rechner gespeichert. Mir ist es Wurscht, wann ich das online stelle.

Ich hätte halt nur gerne gewusst, ob wir das dürften oder nicht. Daran will ich mich ja dann auch gerne halten. Nur hätte ich gern einfach eine Aussage dazu.

Das überrascht mich. Normalerweise kann man bei Amazon keine Rezension einstellen, wenn das Buch noch nicht erschienen ist.

Das mit der Sperrfrist verstehe ich sowieso nicht, normalerweise sind doch AutoInnen und Verlage daran interessiert, schon mal ein bisschen die Werbetrommel zu rühren, das Buch ins Gespräch zu bringen, wenigstens kurz vor Erscheinungstermin.

Mich überrascht das nicht. Da haben drei ganz Schlaue unbedingt ERSTER schreien wollen und die Rezension zum eBook eingestellt.

Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, dass man sich so “vordrängen” muss und sich dabei über die Wünsche der Verlage hinwegsetzt.

Die Verlage denken sich dabei schon etwas, denn Kunden reagieren gern mal unlogisch, wenn sie selbst nicht vorzeitig an ein Produkt (gleich welcher Art) kommen, andere aber schon. Deshalb ist es ihnen oft lieber, die Rezensionen kommen ab Erscheinungsdatum. Die Verkaufszahlen steigen oder sinken dadurch auch nicht.

Es gibt doch aber auch zum Beispiel ‘Vorablesen’, werden die Rezensionen dort nicht auch schon vor Erscheinungstermin eingestellt? Ich habe zum Teil auf verlagsseiten schon Rezensionen gelesen bevor das Buch erschienen war. Diese wurden dann entweder von Journalisten. oder Buchhändlern geschrieben. Aber das macht wohl jeder Verlag wie er will.
Woher hast du denn die Erkenntnisse, dass sich das nicht auf Verkaufszahlen auswirkt? Ich zum Beispiel lese immer mehrere Rezensionen wenn ich überlege, ein Buch zu kaufen.

Vor allem ist “Forever 21” doch schon erschienen, auf Amazon steht als Erscheinungsdatum der 1. Februar… Ich hab den Roman als Druckform und ich habe bei mir keinen Hinweis auf eine Sperrfrist gefunden, außer dass man im Rahmen der Leserunde ab dem 16. rezensieren kann.

Ah, das habe ich ganz übersehen. Das eBook ist am 1. Februar erschienen und kann tatsächlich schon dort gekauft werden. Das Taschenbuch kommt erst am 16. März.

Okay, das erklärt die Rezensionen auf Amazon.

Auf meinem eBook Vorabexemplar vom Verlag habe ich aber diesen Hinweis:

Es erklärt mir aber nicht meine Frage, an welche Frist wir als Leserunde-Teilnehmer hier auf lesejury.de gebunden sind. An die vom Verlag (16.03) - obwohl das eBook schon käuflich ist - oder dürfen wir (wie bei vorablesen) auch schon vorher unsere Rezensionen schreiben? Oder tatsächlich ERST, wenn die Leserunde vorbei ist (also ab 27.03.)?

Noch mal zur Erklärung: Bei Vorablesen erhält man auch ein Leseexemplar, bei dem vom Verlag eine Sperrfrist festgelegt wurde. Die Teilnehmer bei Vorablesen.de, die dort ein Buch gewonnen haben, sind von dieser Sperrfrist enthoben und dürfen schon früher (sobald es auf den diversen Plattformen geht) ihre Rezensionen einstellen.

Eben. Vorablesen hat eigene Richtlinien. Hier ist aber nun mal die Lesejury,

Bei Vorablesen gelten die Sperrfristen für die dortigen Gewinner nicht. Das hat doch aber mit hier nichts zu tun.

Exakt. Journalisten und/oder Buchhändler. Da gelten wieder andere Richtlinien und die bekommen auch eigene Zugänge zu den Rezensionsbereichen.

Naja, wenn ich hier (oder bei vorablesen…) ein Buch geschenkt bekommen habe, veröffentliche ich an dieser Stelle die Rezension als erstes und kopiere sie dann erst auf die anderen Websites. Ich finde, das gehört sich so. Und da es bei der lesejury noch nicht geht, würde ich mich einfach noch ein bisschen erwarten.

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Nun,ich habe mal gesucht. Auf lovelybooks ist für das oben genannte Buch eine Rezension die vor ca. einem Monat eingestellt wurde. Das Rezensionsexemplar wurde vomVerlag bereitgestellt:

Da ist es m.E. nicht klar, warum man auf der Verlagsseite eine Sperre hat.

Dass die Rezension bei LB eingestellt ist, heißt ja nicht, dass das vom Verlag so gewollt ist.

Auf LB kann ja Hinz und Kunz ein Buch anlegen und rezensieren. Da gibt es für nix Sperrfristen.

Genau das ist es ja, was ich nicht gut finde: dass es Leute gibt, die unbedingt ERSTER sein müssen. Wozu eigentlich??

Tja, und da liegt ja der Hase im Pfeffer versteckt. Denn ich will ja WISSEN, welche RICHTLINIEN wir für die Sperrfristen HIER auf lesejury.de haben, um mich dann auch so entsprechend verhalten zu können.[quote=“TheUjulala, post:9, topic:399”]
Es erklärt mir aber nicht meine Frage, an welche Frist wir als Leserunde-Teilnehmer hier auf lesejury.de gebunden sind. An die vom Verlag (16.03) - obwohl das eBook schon käuflich ist - oder dürfen wir (wie bei vorablesen) auch schon vorher unsere Rezensionen schreiben? Oder tatsächlich ERST, wenn die Leserunde vorbei ist (also ab 27.03.)?
[/quote]

Dass vorablesen nicht gleich lesejury ist, ist mir klar. Eine Frage zu beantworten ist eine Sache, sie aber genau zu lesen und zu verstehen wohl eine hohe Kunst.

Vielleicht ist es aber auch eine hohe Kunst, die Antworten zu lesen und zu verstehen?

Melange hat es doch auch beantwortet.

Und um die Frage mit jeder Sicherheit beantwortet zu bekommen, musst Du Dich an die Webfeen direkt wenden. Die Antworten, die man Dir hier gab, sind die, die wir haben. Wir haben an den Leserunden teilgenommen und die Rezensionen erst dann eingestellt und verlinkt, als die entsprechenden Bereiche freigeschaltet waren. Erst hier, dann auf anderen Seiten.

Bitte stichle nicht so giftig herum. Es wurde mehrfach versucht, Dir so zu antworten, dass Du es verstehst. Niemand wollte Dir etwas Böses. Ich schon gar nicht.

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Ja, das ist ein gutes Argument und eine moralisch korrekte Ansicht.

Nur, bei Lesejury kannst Du bereits Rezensionen erstellen, für jedes Buch, welches schon im Katalog ist.

Ich könnte mich gerade beömmeln! :joy: Sehr lustig! Hast mir gerade den Tag erheitert, wäre er nicht schon so sonnig!

Lass es gut sein. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.

Ich schmeiße mal 'ne runde Popcorn :rice:, für Wein ist es mir noch zu früh :wine_glass:!

Wo hab ich denn gestichelt? Ich habe die ganze Zeit versucht, Dir Deine Frage zu beantworten.
Schade.

Äh? Wieso sollte jemand, der auf Lovelybooks eine Leserunde mitmacht, nicht anschließend dort seine Rezension einstellen? Kann ja nun wirklich nicht jeder wissen, dass das bei lesjury anders läuft, schließlich gibt es sicher jede Menge Leute die dieses Forum hier überhaupt nicht kennen. Das hat doch mit ‘erster sein’ überhaupt nichts zu tun.