Tauschregale hier im Forum

Bitte schaut in mein Wunschregal

Nur noch die Madonna der Berge ist zu haben…

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In meinem Tauschregal:

“Der Kuss der Lüge”
“Amrita. Am Ende beginnt der Anfang”
“Storm Heart. Die Rebellin”
“Fire & Frost. Vom Eis berührt” “Johnny und die Pommesbande”
“Das Erbe der Macht: Schattenchronik 4-Allmacht”
“14 Kicker, Küsse, Katastrophen”
“Fighting to be free - Nie so geliebt”
“Pirat oder Seeräuber sterben nie”
“Prince of Thieves”
“Love Story”
“Paper Princess”

Alle Bücher in einem sehr guten Zustand…schreibt mich bei Interesse einfach an!

Ich tausche gegen Wunschliste:

https://www.lovelybooks.de/bibliothek/cityofbooks/1419315761/

Kann man in ein Tauschregal auch Bücher einstellen, die man hier als Rezensionsexemplar bekommen hat und die auch als Rezensionsexemplar gekennzeichnet sind?

Na klar, du solltest es nur dazuschreiben. :slight_smile:

Ich gebe viele Bücher ab, unter anderem crown of lies:)

Ich meine, wenn du sie verschenkst oder tauscht, ist es in Ordnung… Du darfst sie nur nicht verkaufen. :slight_smile:

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Wo steht denn das?!

Wieso hält sich dieses Gerücht so hartnäckig?
Privatpersonen dürfen ihren Besitz verkaufen. Auch Leseexemplare. Man muss es nur angeben.

Nur Buchhändler dürfen Leseexemplare nicht verkaufen.

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Wenn ich das Buch kostenlos zuverfügung gestellt bekomme, darf ich es doch nicht einfach weiter verkaufen? Wäre echt doof!

Du kriegst es nicht kostenlos. Man erwartet eine Rezension dafür.

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Also bei mehren Verlagen steht, dass dasVerkaufen von Rezensionsexemplare nicht gestattet ist.

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Steht meistens bei den jeweiligen Verlagen. Vielleicht gibt es ausnahmen. Keine Ahnung.

Also, bis jetzt habe ich das bei keinem Verlag gelesen, außer es steht vorne im Leseexemplar…

Ok. :slight_smile: Aber sag dazu jetzt nichts mehr. Ich habe keine Lust auf eine große Diskussion. Vielleicht gibt es Ausnahmen, die ich nicht kenne. Jeder soll das händeln wie er/sie meint :slight_smile:

Deine Logik erschließt sich mir nicht. Auch wenn ich etwas kostenlos bekomme, habe ich es dann in meinem Besitz und es geht in mein Eigentum über, wenn es keine Leihgabe ist. Mit meinem Eigentum kann ich als Privatperson machen, was ich möchte.

Ob nun ein LE oder ein Buch, das mir meine Freundin schenkt - beides kann und darf ich als Privatperson verkaufen, auch wenn Du das nicht glauben magst.

Ich habe es erklärt, wie die Rechtslage ist und ob Du das glaubst, oder nicht, tut da wenig bis gar nichts zur Sache. Recht ist Recht.

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Ist doch in Ordnung. :slight_smile:

Ich habe das bei Verlagen so gelesen. Wie gesagt. mach, was du für richtig hälst und so mache ich das auch.
War auch NICHTS gegen dich.

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Meine Güte?

Ich spreche von gültigem Recht. Nicht davon, was ich für richtig halte.

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@Jenneightdoll

Wieso löschst Du jetzt alle Beiträge?

weil ich keine Lust auf die weitere Diskussion habe.
Wie gesagt nichts gegen dich.

Sorry, aber das ist jetzt Kindergarten! Damit zwingst Du ja alle, auch ihre Beiträge zu löschen, weil es sonst doch reichlich seltsam aussieht.

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