Das steht halt in den AGBs, die du bei deiner Registrierung akzeptiert hast. Vielleicht nächstes Mal diese tatsächlich lesen und nicht einfach das Häkchen setzen.
Danke für den freundlichen Tipp. Tatsächlich lese ich nicht jede AGB im Detail. So wie die meisten Menschen…und scheinbar wissen es ja auch viele andere nicht.
Habe jetzt die Löschung meines Accounts beantragt, mal sehen, ob das wenigstens funktioniert. WLD hat mich ja eh nicht überzeugt
Es gibt neue Bücher bei Wld
Habe den Text jetzt nochmal auf mich wirken lassen, das Recht Inhalte zu verbreiten, dürfte in meinen Augen nicht umfassen, dass der Verfasser nicht mehr auf sein geistiges Eigentum zugreifen darf, es also bearbeiten oder verändern darf. Löschung einer Rezension ist aber zugegeben nochmal ein eigenes Thema. Dann müsste es also zumindest eine Art Bearbeitungsfunktion geben, die wird in der AGB nicht ausgeschlossen, aber die gibt es nicht (bis auf diese 5 Minuten Regelung). Jede Änderung müsste durch besagte Aline vorgenommen werden, die aber nicht vernünftig erreichbar ist. Steht auch dazu etwas in der AGB, dass ich mein Recht auf Bearbeitung der Rezension an Dritte abgebe? Du müsstest es ja wissen, da du die AGB ja gelesen hast.
Wenn du bei wld nichts erreichst, wende dich doch an Thalia. Da sehe ich jedoch das Problem, dass die Callcenter-Agents nichts von wld wissen. Also müsstest du dir überlegen, wer da der richtige Ansprechpartner für dich ist…
Darüber hinaus räumt der Nutzer der Thalia-Gruppe das Recht ein, die hochgeladenen Inhalte unter Wahrung der Urheberpersönlichkeit zu bearbeiten, zu kürzen und zu ändern
Ich greife dir, liebe @Steliyana mal etwas unter die Arme. Der obige Text ist ein Zitat aus der AGB, da kann ich also nur herzhaft lachen.
@Elchi130: Du hast Recht Thalia wäre der Ansprechpartner. Ich werde so schnell nicht aufgeben, da kannst du dir sicher sein
Ich finde es gut, wenn Thalia gezwungen wird, sich mit der Seite auseinanderzusetzen.
Soweit ich weiß, räumen sich fast alle Seiten das Recht ein, mit deiner Rezension zu arbeiten. Dich zu zitieren, die Rezi zu verwenden etc.
Ja, das mag sein, und damit kann ich vielleicht sogar noch leben, womit ich aber nicht leben kann, ist der Umstand, dass ich eigene Inhalte nicht mehr verändern kann. Und das scheint ja nur bei WLD ein Problem zu sein
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob dein Zitat sagen soll, dass du deine Rezensionen bearbeiten darfst, denn das ist nicht das, was da steht.
Da steht, er (= der Nutzer der Thalia Gruppe) räumt das Recht ein. Du hast Recht, da steht nicht in welcher Form, aber doch nicht als Bittsteller mit Aline als einziger und überarbeiteter Ansprechpartnerin?! Und es steht auch nicht drin, dass ich mein Recht zur Überabeitung an Dritte abgebe. Ich bin kein Jurist, aber ich kenne einen
Ich meine, da steht ja nichts davon, dass der Nutzer das Recht zum Bearbeiten der Rezension hat. Da ist nur die Rede davon, dass die Thalia-Gruppe Rezensionen bearbeiten, kürzen oder ändern kann.
Also da geht es eher darum, dass Thalia Ausschnitte aus der Rezension verbreiten kann (statt der kompletten Rezension), es geht nicht um dein Bearbeitungsrecht.
Ah ok, dann habe ich den Passus falsch verstanden. Das ist ja dann noch schlimmer, ich habe also tatsächlich keine Rechte mehr an meinem geistigen Eigentum? Das kann doch eigentlich nicht sein, werde echt mal meinen Juristen befragen. Das ist doch nur bei WLD so krass, oder? Bei allen anderen Portalen kann ich ja löschen und bearbeiten, wie ich lustig bin. Dann bin ich da jetzt definitiv raus bei WLD.
Naja, Rechte hat man als Nutzer:in schon und Urheber:in bleibt man auch immer. Aber ich nehme mal an, WLD/Thalia beziehen sich mit dem Passus auf ein Nutzungsrecht. Und jede:r Nutzer:in stimmt eben mit der Anmeldung der Einräumung der Nutzungsrechte zu.
Warum eine Rezension auf anderen Seiten sonst immer bearbeitbar ist und auch gelöscht werden kann, bei WLD jedoch nicht, verstehe ich auch nicht. Aber rechtlich wird das schon passen.
@Ceciliasophie Meinst du, rechtlich wird es passen, dass man das eigene geistige Eigentum nicht mehr verändern kann? Das wage ich nämlich zu bezweifeln, aber ich muss mich selbst erst schlau machen
Ohh, "A Song of Wraiths and Ruin", da versuch ich mein Glück, auf Vorab hatte ich nämlich keins
Ich bin keine Juristin, also keine Gewähr für alles was ich hier schreibe. Ich habe nur durch die Uni relativ viele Rechtsbereiche rund um das Urheberrecht kennengelernt und kann mir deswegen schon vorstellen, dass WLD da rechtlich abgesichert ist. Gut für uns alle, wenn ich mich irre.
Das Urheberrecht kann nicht weitergegeben werden, du bist nach wie vor Urheber des Werkes. Aber Urheberrecht ist nicht gleich Nutzungsrecht.
Das Nutzungsrecht kann anderen Parteien eingeräumt werden, siehe hier: § 31 UrhG - Einzelnorm
Durch das Nutzungsrecht kann der Urheber vom Inhaber des Nutzungsrechts selber von der Nutzung des Werkes ausgeschlossen werden (wenn es sich um ein ausschließliches Nutzungsrecht handelt).
Als Urheber bleibt dir trotz der zeitlich unbegrenzten Nutzung aber das Rückrufsrecht, in dem Fall einer Rezension dann wahrscheinlich wegen „gewandelter Überzeugung“.
Das ist wegen der Punkte so. Damit nicht ein User Rezis einstellt, die nur Blabla sind, die Punkte geiert und dann die „Rezensionen“ wieder löscht.
Dann ist also die zentrale Frage, welches Nutzungsrecht ich WLD eingeräumt habe?! Geht das aus der AGB hervor? Mit dem Nutzungsrecht habe ich weniger Probleme, aber ich will meine Inhalte halt verändern und überarbeiten können.
Das klingt absolut plausibel. Danke!
Das ist ein guter Einwand, aber dann müsste man schon ziemlich viele blabla Rezis einstellen, wer macht sich die Mühe für ein mögliches Buch als Gewinn. Das halte ich für etwas unverhältnismäßig ängstlich von Seiten WLDs