An alle Bookstagrammer!

Letztlich bin ich kein Jurist :man_shrugging:

Dann gibts ja z.B. noch die Buchverlosungen bei LB, da muss man nicht mal ne Rezension schreiben, also ist an das Reziexemplar theoretisch keine Bedingung geknüpft. Ist das dann Werbung? Sowas kann nur n Jurist beantworten…

Und wenn ich erkennbar kritisch mit nem Buch umgehe, ist es dann Werbung…auch ne Frage für n Juristen

Eben… Und da mir das auch alles zu kompliziert ist, schreibe ich lieber „Werbung“ drunter :rofl:

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Ich schreibe auch (meistens) Werbung drunter. Im Prinzip ist es ja auch Werbung. Ich zeige das Buch, verlinke oft Autor und Verlag und der ein oder andere überlegt es sich zu kaufen. Zack, Werbung :sweat_smile:

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So sehe ich es auch.

@anon68125486
Bei Postings von Büchern, die ich als Rezensionsexemplar erhalten habe, schreibe ich „unbezahlte Werbung/Rezensionsexemplar“
Und bei selbst gekauften Büchern bzw. aus der Bibliothek schreibe ich „Werbung ohne Auftrag“.

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Ich bin da wie du auch maximal verwirrt, was nun sein muss und was nicht. Ich bin ehrlich gesagt kein Fan davon, überall Werbung dranzuschreiben (und mache es bisher auch nicht, bin auch erst seit Kurzem dort). Ich weise nur darauf hin, dass es ein Rezensionsexemplar ist. Ich setze mich immer kritisch mit den Büchern auseinander, egal ob Reziexemplar oder nicht. :woman_shrugging:

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Ich mache mir da jetzt einfach mal nicht so viel Sorgen, was falsch zu machen. Wo kommen wir denn da sonst hin…

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Die Einstellung teile ich :+1: mit meinen knapp 70 Followern bin ich da glaube ich doch eher ein Sandkorn unter vielen :sweat_smile:

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Man muss bei Rezis ja auch nicht sofort eine Appellabsicht unterstellen (=Werbung). Mir gehts mehr um die Information auf Sachebene

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Mit „man“ meine ich jetzt potentielle Abmahn-Juristen

Also, sie hat da ne sehr klare Meinung. Ich fand das sehr einfach erklärt, aber trotzddm finde ich ist das alles so ne Grauzone :woman_shrugging:

https://www.instagram.com/tv/CL4Bxljqm76/?igshid=YmMyMTA2M2Y=

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Informativer Beitrag, gut erklärt, kurzum: es werden tausendfach Fehler gemacht, es herrscht große Unsicherheit, es gibt keine klare Gesetzeslage, es werden keine Quellen für die Urteile genannt. Wer soll da durchsteigen? Und wenn man pro und contra Seite beleuchtet sowie auf Verlinkungen zum Verlag verzichtet, ist man ja nach ihren Ausführungen auf der sicheren Seite

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Ich fasse weiter zusammen, korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Auch ermutigt uns der Verlag nicht zur Werbung, also ist es auch keine, selbst wenn man ein Buch gewinnt. Und selbst gekaufte Bücher sind auch keine Werbung. Warum werden jetzt Theorie und Praxis voneinander unterschieden, in dem Beitrag. Leuchtet mir nicht ein…

Mich nervt diese Juristerei, haben Anwälte nichts Wichtigeres zu tun? Ernst gemeinte Frage…

Naja, bei einem Rezensionsexemplar ist es eigentlich meistens Voraussetzung, dass man eine Rezension schreibt. Und das reicht ja wohl schon als Anreiz aus :woman_shrugging:
Ehrlich gesagt hoffe ich einfach, dass wir in der Buchbubble zu unbedeutend sind :joy:

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Ich denke auch, dass wir Buchblogger da bestimmt weniger im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen.

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So fühle ich mich auch immer :joy: Seid wann bloggst du denn auf Bookstagram?

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Ich folge dir auch:) (Mine_entropia)
Und das mit dem Konsum und Überhand nehmen, dafür übernimmt hier glaub ich keiner eine Garantie :face_with_hand_over_mouth:

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Ich bin auch seit Anfang November dort. :grin: Heißt du da genauso wie hier?

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Ich folge dir jetzt!

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