Vielleicht sind sie gerade wählerisch? Ich gebe die Hoffnung zumindest erstmals nicht auf…
Aehm…das stimmt so nicht mit dem halben Jahr. Ich hatte erst 2 Monate einen Blog…
Bei einem Blog kann ich das nicht beurteilen. Ich rede ausschließlich von IG ^^ Einen eigenen Blog besitze ich nämlich nicht und habe mich nur mit Insta beworben.
Ach so, dann hatte ich dich missverstanden.
Das ist dann aber echt ärgerlich! Weil wenn die eine gewisse Mindestbesteh-Zeit des Blogs/Instakanals bzw. eine gewisse Followerzahl fordern, dann sollen die das gefälligst auch hinschreiben! Dann weiß man von Anfang an, und meldet sich dann eben erst wenn es passt… grml…
Bei der Bloggerjury hab ich mich auch angemeldet, da steht extra dabei: mindestens 3 Monate muss der Blog/Kanal bestehen.
naja, das nächste Mal kann ich erst in einem halben Jahr anfragen! DAS steht nämlich extra in der Mail!! Und wenn sie ein halbes Jahr Bestehen fordern, könnte ich ja schon in 2,5 Monaten anfragen. Grml.
Wie lange hattest du denn dein Instagram damals? Bin grad bisschen neidisch, dass du unter 200 follower bestätigt wurdest und mich wollen sie nicht…
200 hab ich noch nicht ganz, aber 198
Ich drück dir die Daumen!
Einen Follower mehr hast du gerade bekommen!
Danke, das ist lieb von dir
Oh weh ich fühle mit dir… war bei meiner Absage damals auch richtig enttäuscht…
Ich drücke dir die Daumen! Bei mir hat es beim zweiten Versuch dann geklappt
Edit: Jetzt hast du deine 200 Abonnenten zusammen
So, mich nun auch
Jaaa danke jetzt hab ich 200
nutzt nur nix, denn es kam zwar schnell eine Antwort vom Administrator, die ist aber genau zum Kübeln
Die Ablehnung einer Registrierungsanfrage kann verschiedene Gründe haben. Es kommt zum Beispiel immer wieder vor, dass falsche/nicht funktionierende Links angegeben werden, dann können wir den Blog nicht prüfen und damit auch nicht freigeben. Oder aber der Blog ist noch neu, sodass wir uns kein verlässliches Bild der Blogger-Tätigkeit machen können. Leider können wir im Nachhinein nicht mehr auf die angegebenen Daten zugreifen, da diese nach den Anforderungen der DSGVO nicht gespeichert werden.
Wir freuen uns, wenn du es in sechs Monaten noch einmal probierst.
Wir wünschen dir weiterhin viel Spaß beim Lesen und Bloggen!
Ist ja sehr aussagekräftig! Auch auf meine Anfrage/Vorschlag, wenn eine Mindest-Besteh-Zeit oder eine mindest-Follower-Zahl gefordert ist, das doch bitte auf die HP zu schreiben, damit man eben gleich weiß und eben dann erst anfragt.
Toll, jetzt kann ich 6 Monate warten. und ich weiß trotzdem nicht immer nicht den Grund für die Absage. ich bin grad echt sauer
@Siraelia total lieb von dir danke
Die Antwort ist ja leider auch eher allgemein, wobei ich mir das mit den falschen Links nicht vorstellen kann bei dir…Naja und das mit dem neu scheint ha auch nicht immer aus Ausschlusskriterium zu sein…
Der IG Kanal selbst besteht schon sein 2012, aber das mit den Bücher hab ich glaub ein bisschen was über ein Halbes schon gemacht, als ich angefragt habe.
Ich habe auch nur einen Instagram-Account und relativ wenige Follower (ich umkreise die 200 konstant), allerdings war mein Account schon älter als ein Jahr, als ich mich beworben und akzeptiert wurde. Dabei habe ich nicht mal einen reinen Bookstagram-Account. Wahrscheinlich liegt es bei dir wirklich nur an dem jugendlichen Alter deines Kanals, in 6 Monaten klappt es bestimmt
Link hab ich definitiv keinen falschen geschickt, ich hab den ja aus der Betreffzeile rauskopiert .
@JuliesBookhismus und @julemaus94
danke für eure tröstenden worte. Mich ärgert halt trotzdem, dass man das ja auf der HP bei den Social-media-accounts problemlos einfach dazuschreiben könnte, wenn hier eben 6 Monate verlangt werden.
warum das bei ‘richtigen’ Blogs nicht so ist, wundere ich mich auch.
aber egal, kann man eh nix machen…
Ach tröste dich - bei meiner ersten Anfrage bin ich auch abgelehnt worden. Nach 6 Monaten wurde dann meine E-Mail-Adresse als schon vorhanden abgelehnt. Dafür hat Frau ja 2 Mailadressen Da hat es dann geklappt…
dito, sie haben auch nicht alle Bücher aus dem eigenen Verlagsprogramm.
Ui, dann kann ich es ja nochmal probieren, wenn mein account 6 monate alt ist - mit meiner anderen E-Mail Adresse
wobei - eigentlich sollten die die E-Mail adresse ja gar nicht mehr haben!! In dem Blabla der Mail stand ja: wegen DSGVO wurde alles gelöscht, und deshalb können sie ja nicht mehr nachvollziehen, warum mein account abgelehnt wurde…
beim Bloggerportal gibts jetzt Mails?
und eine Wartezeit ist mir auch neu
Nein, beim Bloggerportal RH gibt eigentlich keine Mails mit Genehmigungen/Ablehnungen. Es geht hier aber auch nicht um eine Buchanfrage, sondern um den Beitritt ins Bloggerportal, denn dafür muss man erstmal angenommen werden. Und wenn man abgelehnt wird, dann kann man sich erst sechs Monate später erneut “bewerben”.
Ich bin schon so lange dabei … ich kann mich nicht erinnern, ob das bei mir auch so war, mit der Registrierung. Ich meine, ich wäre damals direkt dabei gewesen Da hatte ich meinen Blog aber schon seit ein paar Jahren
Ich denke sie machen beim bloggerportal vielleicht einen Unterscheid zwischen “Buchblog” und “Instagram”? Anders kann ich mir nicht erklären, dass mein erst 2 Monate alter Buchblog problemlos bewilligt wurde und die Anfrage von Petra nicht.