Mal kurz für die ganz blöden unter uns, zum beispiel mich…
Bis Mitte Juni gilt die allgemeine weltweite Reisewarung (unter dem Vorbehalt der Verlängerung) und ansonsten können wir eigentlich machen was wir wollen, sofern wir uns an die Corona Verordnung unseres Bundeslandes halten. Richtig?
Wegen, weil, vorhin hab ich dann beispielsweise den Kommentar in einem Artikel des SWR gelesen:
Nachfrage bei Holger Stabik vom bayerischen Polizeipräsidium Schwaben. Darf denn ein Württemberger einen Ausflug ins bayerische Allgäu machen? Antwort: “Grundsätzlich ja”. Denn die bayerische Verordnung gelte in erster Linie für die Bayern. “Wenn man aus Ulm, also Baden-Württemberg, ins Bayerische fährt, dann ist die Fahrt kurioserweise nicht unter Strafe gestellt”, erklärt Stabik.
Das heißt für mich: Ich darf reisen wohin ich will, wenn ich es halt nur an einem Tag mache. Wobei ja andererseits der Empfang von Besuch in BaWü erlaubt wäre. Ergo könnte die Hanne aus, keine Ahnung, Bayern, problemlos über’s Wochenende zu Besuch kommen - sie könnte halt nicht im Hotel übernachten, aber es spricht keine Regel dagegen, dass ich ihr Obdach gewähre.
Richtig?
Für die Moralapostel:
Mir geht es einfach nur um die Klärung der Frage an sich, nicht um die Umsetzung, weil ich es mal verstehen möchte, da ich dieses Kaugummi echt nicht mehr blicke.