Ohne den Arbeitsvertrag zu sehen kann man dazu nichts sagen… Man kann zu dem Thema folgendes googlen: “Betriebsrisikolehre” und “Fristen Gehalt”, weil es vor allem auf die Frist ankommt die im Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag (je nachdem was gilt) steht. Zudem sollte der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt beachtet werden
In Coronazeiten verstehe ich das der Arbeitgeber so handelt, falls es keine rechtliche Grundlage dafür gibt fände ich das aber schon frech. Trotzdem würde ich in diesem Fall vieleicht eher das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und nach Beweggründen fragen, weil wenn die Firma insolvent geht und dann garkein Gehalt mehr zahlen kann lohnt das auch nicht.Bin aber nicht in so einer Situation, war deshalb nur eine Idee . Sollte man dadurch aber in existenzielle schwirigkeiten geraten, sieht das natürlich anders aus. Finde in diesen zeiten ist eine gute Kommunikaiton von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer wichtig
Muss anscheinend hier noch antworten zu den anderen antworten: Kurzarbeit muss aber glaube ich auch angeordnet werden dürfen. Wenn es keine Klausel dazu im Arbeitsvertrag gibt darf der Arbeitgeber das glaube ich nicht einseitig bestimmen, falls es einen Betriebsrat gibt kann es sein das der dann sogar mitentscheiden muss? Dann würde ich vermuten das Kurzarbeit auch als solche angekündigt werden muss und so benannt werden muss… Hier sieht es aber auch nicht nach Kurzarbeit sondern nach Stundung vom Gehalt aus, oder?