Mich hat heute traurig gemacht

Wenn ich Kinder habe, erben weder meine noch die Geschwister meines Mannes was. Auch die Eltern nicht.
Aber da ist vielleicht das Erbrecht in Ö anders als in D. (ohne Kinder schauts wieder ganz anders aus, da erben bei uns Ehepartner+Eltern.)
Das mit den 3 Jahren kenne ich so auch nicht.

ich wollte nur sagen, WARUM erben Geschwister nichts mehr nach 3 Jahren, wenn die Eltern verstorben sind? Das ist für mich nicht logisch, denn die Geschwister bleiben Geschwister, egal ob die Eltern noch leben oder nicht.

WARUM das so ist, kann ich Dir nicht sagen. Die Gesetze sind so. Wieso das so gemacht wurde, erfährt man ja nicht.

Vereinfachte Zusammenfassung:
Der hinterbliebene Ehepartner wird beim Erbe als Erstes berücksichtigt. Gleich danach folgen die sogenannten Erben erster Ordnung: eheliche und nicht eheliche Kinder des Verstorbenen. Ist der Erblasser unverheiratet, erben nur die Kinder.

Der Gesetzgeber teilt grundsätzlich alle Angehörigen in eine Rangfolge auf, die festlegt, welches Familienmitglied wann erbt. Im Erbrecht nennt man das das Parentalsystem. Ganz vorne in der Erbreihenfolge stehen dabei die Erben erster Ordnung. Gibt es keine Erben erster Ordnung, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zug. Gibt es hier ebenfalls keine, haben die Angehörigen der dritten oder auch der vierten Ordnung Erbanspruch.

Wie viel der Ehepartner erbt, ist abhängig davon, welche Verwandten noch leben und welche Einigung die Eheleute in Bezug auf das Vermögen getroffen haben.

Wenn es noch lebende Verwandte der ersten Ordnung gibt, bekommt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner grundsätzlich ein Viertel der Erbschaft.

Gibt es nur noch Verwandte der zweiten Ordnung oder Großeltern, erbt er die Hälfte.

Wenn es nur noch Verwandte der dritten Ordnung gibt, die nicht die Großeltern sind, erbt der Ehepartner allein. Das gilt auch bei noch lebenden Verwandten in noch weiter entfernter Ordnung.

Außerdem spielt der Güterstand der Ehe eine wichtige Rolle. Ohne einen notariellen Güterstandsvertrag, auch Ehevertrag genannt, gilt der gesetzliche Güterstand. Die Ehegatten leben dann in einer Zugewinngemeinschaft.

Gesetzliche Erben der ersten Ordnung, also Kinder, Enkel, Urenkel, erben folgendermaßen: Der Nachlass geht zu gleichen Teilen an die Kinder. Ist eines der Kinder bereits vor dem Erblasser verstorben, geht dessen Erbteil wiederum zu gleichen Teilen auf dessen Kinder (also Enkel des Erblassers) über.

Für die zweite Ordnung, also die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, gilt: Leben beide Elternteile noch, erben sie allein. Ist ein Elternteil des Erblassers vor dessen Tod verstorben, erbt der lebende Elternteil die Hälfte, die Hälfte des vorverstorbenen Elternteils geht zu gleichen Teilen an dessen Kinder, also die Geschwister des Erblassers. Sind beide Elternteile vorverstorben, geht der gesamte Nachlass zu gleichen Teilen an die Geschwister des Erblassers. Sollten auch Bruder oder Schwester nicht mehr leben, geht deren Anteil auf ihre Kinder über, also auf die Nichten und Neffen des Erblassers.

Für die dritte Ordnung gelten die Regeln der zweiten Ordnung entsprechend: Leben alle vier Großelternteile, erben sie allein zu gleichen Teilen. An die Stelle vorverstorbener Großelternteile treten deren Nachkommen, also Onkel, Tante, Cousins und Cousinen des Erblassers – jeweils wieder zu gleichen Teilen.

Kannst du mir verraten in welchem Paragraf das mit den drei Jahren steht?

Bin bei meinem Dad im Pflegeheim. Kann Dir sowieso keine Paragraphen nennen. Das war in den Gesprächen mit dem Berater und auch in der Mappe, die wir bekommen haben.

Schade, dass man Aussagen immer beweisen muss. Ich denk mir sowas doch nicht aus. :disappointed_relieved:

Du meinst aber jetzt das Pflichtteil, oder? Wenn Kinder da sind, erbt der Ehepartner normalerweise die Hälfte und die andere Hälfte wird auf die Kinder aufgeteilt - wenn der überlebende Ehepartner zum Alleinerben erkoren wurde (z. B. Berliner Testament), bleibt den Kindern nurmehr der Pflichtteil von 1/4, und der auch nur, wenn sie ihn beim Amtsgericht geltend machen.
Wir haben das Spektakel auch gerade hinter uns gebracht und alles beim Notar geregelt, damit es auch wasserdicht ist. Uns hat dabei ausschließlich der Notar ausführlich beraten, insgesamt sicher 3 Std.
Die Notargebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und die umfassende Beratung ist da mit drin. Ich würde keinen externen Berater in Anspruch nehmen, weil man den immer extra zahlen muss und der Notar sich ohnehin am besten auskennt in der Materie.

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Dein Zitat hab nicht ich geschrieben, sondern reinkopiert. Im Zusammenhang ist erklärt, um wen und was es geht.

3 Stunden hatten wir schon beim ersten Termin. Bis wir fertig sind, kommen wir locker azf mehr als 10 Stunden. Klar geht alles auch ohne Berater, aber der Notar verlangt auch für die Beratung Honorar, also zusätzlich zu den Gebühren. Und dieser Berater ist für mich jederzeit erreichbar, ein Notar nicht. Zudem übernehmen sie die Testamentsvollstreckung.

Ja, dass die Notarkosten sich nach der Höhe des Vermächtnisses richten, schrieb ich weiter oben bereits.

Schade, dass du es so sieht’s.

Ich habe nicht verlangt, dass du den Wahrheitsgehalt deiner Aussage beweist.
Ich habe dich nur nach der Grundlage gefragt, da diese 3-Jahres-Regel nicht zu dem passt, was ich weiß.
Daher bin ich einfach nur daran interessiert, ob ich mein Wissen anpassen muss.

Ich gab nur weiter, was ich bei den Terminen gelernt habe.

Bevor es richtig losging, hat uns der Berater - mit Unterlagen zum Mitnehmen - eine Art Crashkurs gegeben. Da wir ja das Testament aufsetzen, werden ja eben Dinge quasi verhindert, die geschehen würden ohne Testament (und die je nach Konstellation eh wieder anders wären).

Wir - besonders ich, aber mein Mann findet die Ideen auch sehr gut - haben besondere Wünsche und Vorstellungen bezüglich des Nachlasses. Das wäre ohne Profi kaum wasserdicht hinzubekommen.

Der Berater staunte nicht schlecht. Auf seine Frage, was sein soll, wenn einer von uns stirbt und der andere es sich dann anders überlegt mit dem Nachlass, sagte ich wahrheitsgemäß, dass mein Mann nach meinem Tod direkt wieder heiraten kann und alles sonstwie vererben, nur auf gar keinen Fall seiner Schwester oder meinen Verwandten (die aktuell ja Cousinen, Cousins, Tanten, Onkel wären, da ich meinen Vater mal ausnehme). Mein Mann versteht das - er weiß, dass ich weiß, er würde dummer Weise lange trauern. Aber ich seh das echt nüchtern. Treue ist mir im Leben wichtig. Wenn ich tot bin, nützt die keinem mehr was.

Btw - es ist sehr unwahrscheinlich, dass mein Mann vor mir stirbt.

Vorweg: Ich habe keinerlei Ausbildung im rechtlichen Bereich, aber mich hat es einfach interessiert und ich musste einfach selber mal ein bisschen recherchieren :slight_smile:

  • Erbschaftsanspruch verjährt nach 30 Jahren
  • Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren, ABER drei Jahre nach Jahr des Anspruchs (also Todesjahr) und nach Kenntnisnahme durch den Anspruchsnehmenden
  • spätestens nach 30 Jahren verjährt auch der Pflichtteil
  • Geschwister haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil
  • Geschwister erben durch die gesetzliche Erbfolge als gesetzliche Erben zweiter Ordnung (wie @MissDaisy schon gut zusammengefasst hat)

Ein befreundeter Notar meiner Familie sagte mal, dass es keinen Ort gibt, an dem sich Familien so sehr zerfleischen, wie in dem Büro eines Anwalts oder einer Anwältin für Erbrecht.
Wir hatten beziehungsweise haben tatsächlich einen etwas ärgerlichen Fall im weiteren Bekanntenkreis. Ein Bekannter meiner Eltern wollte seinen Erbschaftsanspruch geltend machen, ein weiterer Anspruchnehmer (sein Bruder) ist abgetaucht, unter der gemeldeten Adresse nicht anzutreffen und verweigert die Kenntnisnahme. Er selber und auch sein Anwalt waren schon öfters vor Ort, um Dokumente zuzustellen. Keine Chance. Er hat deswegen keinen rechtlich geltenden Nachweis darüber, dass sein Bruder über die Erbschafts in Kenntnis ist und hat seit etlichen Monaten deswegen keine Möglichkeit, das Erbe anzutreten.
Unglaublich traurig, ich könnte es niemals ertragen, solch eine schreckliche Beziehung zu meinem Bruder zu haben und bin mehr als dankbar, dass wir uns so gut verstehen. Für mich ist es echt undenkbar, so entfremdet und zerstritten mit meinem Bruder zu sein. Aber im weiteren Bekanntenkreis haben wir vereinzelt auch Geschwister, die sich unheimlich zerstritten haben.

Erben ist schon schwer.

Wenn man was zu vererben hat ist es schon sinnvoll sich zu überlegen wer was bekommt.

Vielleicht gibt es die drei Jahre Regel als Ersatz für Pflege und Unterstützung im Alter.

Dass du das nur kopiert hast, hattest du vorher ja nicht erwähnt. Und für das kopierte Zitat braucht es keinen „Zusammenhang“ und auch kein wen und was, denn es steht ja alles drin: gibt es Verwandte erster Ordnung (also Kinder) dann erbt der Ehepartner grundsätzlich ein Viertel.
Und das stimmt m. E. so nicht - ein Viertel wäre lediglich der Pflichtteil des Ehepartners, nämlich die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs von 50 %. Ob es kopiert wurde oder von dir selbst formuliert ist dabei unerheblich.

Bei uns war es in den Gebühren mit enthalten - ich hab es extra eben nachgeguckt und es wurden nur die Gebührensätze nach Gebührenordnung berechnet. Außerdem schrieb ich ja, dass ICH keinen externen Berater in Erbschaftsangelegenheiten finanzieren würde, weil es eigentlich zum Geschäft des Notars gehört. Du kannst doch bezahlen wen du möchtest - ist doch dein Geld.

Standardspruch von meinem Vater, wenn ihm einer gesagt hat, wie gut sie sich in der Familie verstehen: Habt ihr schon mal geerbt?
Ich habe sowas mal erlebt ( als Unbeteiligte), die haben sich um zerfledderte Bücher gezankt :joy:

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Mein Verwandten sind da ganz unterschiedlich - mütterlicherseits gibt es immer wieder etwas Drama, da ist vor drei Jahren mein Urgroßvater gestorben und der hatte sechs Kinder, über zwanzig Enkel, jede Menge Urenkel und eine Ur-urenkelin. Und eine Ehefrau, die noch ganz eigene Kinder und Enkel hatte. Da war was los, aber hauptsächlich zwischen seinen Kindern und den Kindern seines Sohnes, der schon vor langer Zeit gestorben ist. Und wer nicht direkt geerbt hat, stachelige noch die anderen an, sie hätten doch da und da Rechte :woman_facepalming:t2: Man sagt aber auch, Türken aus Kayseri seien besonders geizig :joy:

Und väterlicherseits - und das passt wieder zum Thema, weil wir alle zusammen traurig darüber sind - soll das Haus, in dem die Wohnung meiner Oma ist, abgerissen werden, weil es wohl schimmelt oder so. Und da war die Frage, ob die Wohnung verkauft werden soll und der Erlös unter uns allen aufgeteilt wird, oder ob wir dann eine (kleinere) Wohnung wollen, wenn an der Stelle ein neues Haus gebaut wird. Natürlich hätte meine Oma dann nie darin gewohnt und mein Vater und meine Onkel wären auch nicht in der neuen Wohnung aufgewachsen.

Die Mama einer lieben Freundin ist heute Morgen für immer eingeschlafen. :sleepy:

Mein Vater kennt sie seit der Kindheit und meine Mama hatte sie sehr gern.

Vielleicht sitzen sie jetzt zusammen auf einer Wolke und passen auf uns auf. :broken_heart:

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Mein Beileid.

Ein junger Kollege ist nach längerer Erkrankung bei einer Not Op verstorben. Das hat uns heute schockiert.

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Mein Beileid euch beiden.
Mir kommt vor, diesen Dezember gehen mehr Menschen…
Wir haben ja morgen das Begräbnis vom Schwiegerpapa (wo meine Tochter und ich nur zu Beginn ganz kurz dabei sein werden, da wir beide Grippe haben/hatten- es geht zum Glück schon viel besser, aber wir wollen keine Lungenentzündung riskieren , uns aber trotzdem verabschieden. Daher nur kurz vor Beginn der Messe)
und meinem Papa geht es auch nicht gut, der ist ganz schwach und ich habe die Befürchtung, dass wir den auch nicht mehr lange haben werden :cry:

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Das ist alles sehr traurig. Aber ich gebe dir Recht. Ich empfinde das genauso. Wir hatten November und Dezember auch schon mehrere Beerdigungen, der jüngste 63

Sowas ist besonders furchtbar! Wenn es noch junge Menschen aus dem Leben reißt, ist das immer sehr grausam! :pensive:

Sehr traurige Nachrichten :pensive:
Tut mir leid für euch, die Verluste.

Ach @Petra_Sch das ist schlimm, mir blutet das Herz, wenn ich lese, wie schlecht es deinem Papa geht und auch bei @MissDaisy
Ich wünsche euch noch viele schöne gemeinsame Stunden.
Meiner fehlt mir so sehr, es sind 1,5 Jahre mittlerweile.

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Dankeschön.

Ja, es sind schon mehr erkrankt als sonst und dann trifft es die Schwächeren leider zum Teil tödlich.
Mein Vater fehlt uns seit guten sechs Jahren. Aber wir hängen etwas von seinem Baumschmuck mit auf und gedenken ihm so.

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