Worüber ihr euch so ärgert...?

Viele Verlage schreiben aber explizit in ihre Rezensionsbedingungen, dass der Verkauf der Rezensionsexemplare nicht gestattet ist, und sollten sie feststellen, dass die verkauft werden, dieser Rezensent ausgeschlossen werden kann. Verschenken darf man aber.

Bei Büchern, die man z.B. über Vorablesen bekommt, oder auch für Leserunden, ist das natürlich schwer nachzuvollziehen, bei Bloggern und Rezensenten, die die Bücher direkt über den Verlag beziehen, wird da aber wohl zumindest ein Blick drauf gehalten.

Deshalb kann ich schon verstehen, dass der Verkauf von Leseexemplaren nicht gerne gesehen wird
Andererseits kann man es bei nicht gekennzeichneten Büchern auch nicht unbedingt nachprüfen.

Ich selbst will schon gerne wissen, was ich kaufe. Ist es ein nicht gekennzeichnetes Leseexemplar, das dazu noch einen guten Zustand hat, stört es mich nicht. Ist es aber irgendwie markiert, ich soll aber quasi dasselbe zahlen wie für ein reguläres Buch, dann bin ich nicht gerade begeistert…

Bei Medimops habe ich übrigens vor etlichen Jahren extrem schlechte Erfahrungen gemacht. Wasserschaden über das halbe Buch, das dadurch um ein Viertel dicker geworden ist. Zustand: Gut. In der gleichen Bestellung über ca. 25€ noch diverse andere Bücher mit dicken Leserillen, Knicken, abgeriebener Goldschrift. Denen habe ich eine nicht gerade freundliche E-Mail geschickt. Ich durfte alle Bücher behalten und habe den Betrag für alle beanstandeten Bücher gutgeschrieben bekommen.
Aber das war schon 2012 oder früher, seitdem hat sich da schon viel getan.
Der letzte Patzer kam von Rebuy, bei denen hatte ich ein Buch als TB bestellt, bekommen habe ich eine Club-Hardcoverausgabe. Dabei nehmen die doch offiziell keine Club-Ausgaben an.
Das waren nur 89 Cent, aber geschrieben habe ich denen trotzdem, dass das so nicht geht, dass die da besser kontrollieren sollten, was die annehmen bzw. verkaufen.

Und wenn ich Bücher von Privatpersonen kaufe oder ertausche, dann will ich auch, dass der Zustand der Beschreibung entspricht.
Es kann immer mal passieren, dass beim Versand etwas passiert, dass z.B. eine Büchersendung kontrolliert und dabei verknickt wird (vor der BüWa, die ja fest verschlossen werden darf) oder Ähnliches. Aber ein rund gelesenes Buch war auch schon rund, bevor es in den Umschlag kam. Und so etwas ist dann tatsächlich nicht sehr gut, erst recht nicht neuwertig.
Denen würde ich eine nette Nachricht schreiben, und sollten die da nicht vernünftig drauf eingehen oder sogar patzig werden, dann folgt da eben eine schlechte Bewertung.

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das geht doch technisch gar nicht?!? man muss ja die ISBN angeben beim Verkaufen, und Leseexemplare haben ja keine ISBN…

Oftmals sehen Leseexemplare genauso aus die wie normalen Bücher, haben nur einen Aufdruck oder Stempel vorne drin…

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Und bei einer der Seiten, glaube bei Rebuy, kannste seit mehr ganzen Weile schon auch über Titel suchen. Zumindest ging das bei Spielen definitiv… Meine auch bei Büchern. :thinking:

Also ich hatte ja schon etliche Rezensionsexemplare, aber nirgends stand im Anschreiben erwähnt, dass man als Rezensent ausgeschlossen wird, wenn man das Buch nach dem lesen und rezensieren verkauft.
Die eingedruckten Hinweise “unverkäufliches Leseexemplar” sind genau wie bei Warenproben (Parfümerie) lediglich an den Handel gerichtet. Die interessieren sich für Privatleute überhaupt nicht. Und wenn es einmal gelesen ist, ist es ein gebrauchtes Buch wie jedes andere auch.
Das hat aber natürlich nichts damit zu tun, dass man beim Verkauf oder Tausch darauf hinweisen sollte, wenn es ein gekennzeichnetes Leseexemplar ist.

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Bei Vorablesen gab es diese Diskussion vor ein paar Jahren einmal. Da hat das vorablesen-Team zu geschrieben, dass wir die Bücher, die wir über ihre Seite erhalten, nicht verkaufen, aber vertauschen dürfen.

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Im Anschreiben wurde auch nie erwähnt, wann ich die Rezi posten soll und hab das durch andere Blogger und Communities erfahren. Dass man REs nicht verkaufen darf, steht auf den Websiten der Verlage. Im Bloggerportal Randomhouse zB steht das auch explizit drinnen. Gegen Tauschen haben die meisten Verlage jedoch nichts :wink:

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Es ist wohl so, dass Blogger diesbezüglich wie Gewerbliche behandelt werden. Als Privatperson kannst du mit Leseexemplaren verfahren wie mit “Pröbchen” oder Testern. Ob die Verlage das gern sehen steht auf einem anderen Blatt.
Die Vorablesen-Diskussion habe ich auch verfolgt und ich kann mich nicht erinnern, dass da etwas anderes gestanden hätte. Dass VA da aber auf Nummer sicher geht und vorsichtshalber sagt, dass es wohl nicht erlaubt ist, ist nachvollziehbar.
Mal ganz davon abgesehen, dass es für keinen Verlag nachvollziehbar ist, ob und wer die auf Börsen verkauft. Auch VA kann das nicht nachvollziehen. Und ein Tausch ist ja auch nichts anderes als ein Verkauf, nur das kein Geld zwischengeschaltet wird.
Bzgl. Warentestern habe ich seinerzeit 2 Hersteller vor Ort angesprochen, ob die verkauft werden dürfen - wegen des Aufdrucks “nicht zum Verkauf bestimmt” oder “unverkäufliches Warenmuster”. Da habe die klare Auskunft bekommen, dass das nur für den Handel bestimmt ist, damit es dort nicht in den Verkauf gelangen kann.
Wenn VA z. B. die LE verkaufen würde (ich weiß, dass die die gar nicht versenden - ist nur ein Beispiel), wäre das verboten. Einmal beim Lesenden angekommen und gelesen ist es erlaubt.
Es ist aber ja auch gar kein Problem, wenn jemand das sicherheitshalber nicht möchte. Verschenkt der/diejenige sie eben.

Exakt so ist die Gesetzlage - Proben/Warenmuster (und dazu zählen eben auch gekennzeichnete Rezensionsexemplare) dürfen von Privatpersonen sehr wohl z.B. über ebay verkauft werden. Natürlich gebietet es der Anstand, dass man dann auch dazuschreibt, dass es Leseexemplare/Rezensionsexemplare sind.

Bekommt man ungekennzeichnete Bücher, sind es einfach nur Bücher. Ob die einer gekauft oder ohne Entgelt zur Rezension bekommen hat, spielt doch überhaupt keine Rolle.

Im Grunde darf ein Buchhändler sogar Leseexemplare verkaufen - in der Krabbelkiste für meinetwegen einen Euro (quasi “Schutzgebühr”). Sie sind nur einfach nicht für den normalen Verkauft (und damit vollen Preis) bestimmt.

Man stelle sich nur mal vor, es könnte tatsächlich jemand darüber bestimmen, was ich mit meinem privaten Eigentum machen darf und was nicht …! Bei Corona schreit jeder nach dem Grundgesetz und den Grundrechten. Hier wäre das dann tatsächlich mal angebracht.

Rein theoretisch könnte ich ja meine (gekennzeichneten) Rezensionsexemplare in die Papiertonne werfen und mein Nachbar holt sie da raus und verkauft sie.

Und nur zur Sicherheit: nein, ich verkaufe meine Rezensionsexemplare nicht. Ich gehöre zu den Menschen, die sie im Freundeskreis verschenken.

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Nur mal als Beispiel ein Auszug aus den FAQ des Bloggerportals:

F: Darf ich mein Rezensionsexemplar verkaufen oder tauschen?
A: Rezensionsexemplare werden von Verlagen kostenlos zum Zwecke der Rezension zur Verfügung gestellt. Für Journalistinnen und Bloggerinnen gilt gleichermaßen, dass Rezensionsexemplare nicht weiterverkauft oder getauscht werden dürfen. Rezensionsexemplare dürfen bei den Rezensent*innen verbleiben, verschenkt werden (z.B. an wohltätige Organisationen) oder bei Bedarf an den Verlag zurückgegeben werden.

Eben - Blogger/innen gelten ja auch nicht als Privatpersonen.

Bei denen traue ich deren Beschreibungen schon eher und die Reklamation läuft viel einfacher.

Kritisch bin ich an sich nicht. Ich freue mich auch über zerlesene Bücher, denn mir ist der Inhalt wichtig. Natürlich möchte ich ein verliehenes Buch oder ein Buch an sich nicht mit Mittagessen zwischen den Seiten (zurück) bekommen, aber ich weiß wie schnell es passieren kann, deswegen denke ich, solang die Kommunikation stimmt, kann man sich immer einig werden. :smiley:
Wobei ich das mit dem Edding in der Tat auch nicht verstehen kann, besonders seit ich das mit der Buchpreisbindung verinnerlicht habe. xD

Genau das meine ich! :smiley:

Ich vermute mal, dass dann halt der ISBN von irgendeiner Seite kopiert wird und eingefügt. Anders kann ich es mir nicht vorstellen. schulteruck

Beim Bloggerportal steht es sogar in den Richtlinien und manche erwähnen es sogar tatsächlich noch mal ausdrücklich im “Beipackzettel” zum Buch.

So ist es. ^^ Wobei ich bei Rezensionsexemplaren nicht so Wert drauf legen würde - sehe ich ja beim Erwerb auch nicht, aber wie schon erwähnt, wenn sie gekennzeichnet sind und ich bekomme sowas, dann stellt sich mir der Kamm.

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Dh man darf nicht mal Bücher, die man vom Bloggerportal bekommen hat in den öff. Bücherschrank stellen, da der keinen wohltätigen Zweck verfolgt? Oder verstehe ich das falsch? Denn ich verschenke die Bücher an Freundinnen oder eben in die öff. Bücherzelle. Allerdings "tausche " ich dort Bücher. Stelle rein und nehme raus.

Noch mal - ein Buch, das man irgendwo gewinnt, ist etwas anderes. Es geht rein um gekennzeichnete Rezensions-/Leseexemplare. Alles andere sind einfach nur Bücher. So, wie sie im Handel auch zu bekommen sind. Und damit sind sie eben rechtlich gesehen keine Lese-/Rezensionsexemplare.

Doch. Darfst Du. Du darfst als Blogger oder Händler nur nicht verkaufen. Etwas kostenlos abgeben ist rechtlich gesehen “verschenken”.

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Dann ist ja gut. Ich verkaufe nie Bücher, sondern verschenke sie.

Das Seltsame ist, dass ich bei einem Buch vom Bloggerportal (Blanvalet) extra einen Zettel dabei hatte, wo drauf stand: Darf nicht weitergegeben werden.
Ich weiß ja von den Richtlinien, dass sie nicht verkauft werden dürfen, aber dass sie nicht mal verschenkt werden dürfen (was ja auch eine Weitergabe ist), fand ich seltsam. Ich werde die Betreuerin vom Verlag nochmal anschreiben und fragen. Denn ich hab die Bücher bisher verschenkt oder an meine Bibliothek gespendet.

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Gekennzeichnetes Buch oder nicht?

Und wenn nicht gekennzeichnet - steht da auf dem Zettel zufälligerweise sowas wie “nicht vor dem Erscheinungstag”?

Manchmal legt jemand einen Brief bei, der gar nicht passt. Ungekennzeichnete Bücher sind ja auch nicht “nachverfolgbar” und deshalb erübrigt sich da dann solch eine “Bestimmung”.

Nein, das ist ein “ganz normales Buch”.
Zitat: “Wir versenden auch unkorrigierte Leseexemplare, die in Ausstattung/Aufmachung von der verkäuflichen Version abweichen. Diese dürfen wie alle Rezensionsexemplare nicht verkauft und weitergegeben werden.”

ich werde trotzdem sicherheitshalber nachfragen. Wahrscheinlich bekomme ich eh die Info, dass ich sie verschenken/spenden darf, aber ich sichere mich da lieber ab, wenn das schon extra dabei steht…